Rufnummermitnahme
Wenn Sie Ihre Rufnummer von Ihrem alten Vertrag zu Ihrem neuen Vertrag mitnehmen möchten, dann müssen Sie ein paar Dinge beachten.
Gründer von handyhaus.de und Experte für Mobilfunkverträge
Um einen Handyvertrag in Deutschland abzuschließen benötigst du folgende Dinge:
Wenn Du einen Tarif im Internet bestellen möchtest ist der Ablauf hier dargstellt. Bei Prepaid Karten und eSIM gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.
Bei jeder Bestellung von einem Handyvertrag im Internet hast du als Verbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Dein Vertragspartner muss dir also eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt haben. In der Widerrufsbelehrung steht, an wen du deinen Wiederruf senden musst. Meistens ist ein Widerruf aber ganz einfach per Email oder Kontaktformular möglich.
Du muss gegenüber dem Vertragspartner den Widerruf des Vertrags erklären. Einen Grund musst du nicht nennen. Der Widerruf muss meisten schriftlich erfolgen. Du kannst dies ganz klassisch per Brief tun, oder in den meisten fällen ganz einfach per Email oder Kontaktformular. Acht aber darauf, dass der Händler dir den Widerruf auch bestätigt.
Der Vertragspartner darf keine Bearbeitungsgebühr verlangen, aber einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (§ 357 Abs. 7 BGB). Wenn du z.B. ein Smartphone erhalten hast und bereits benutzt hast und es dann zurückschickst, dann darf der Händler einen Wertersatz fordern. Das gilt aber nicht, wenn du das Smartphone nur ausgpackt und die Funktion getestet hast, dass ist eine Funktionsprüfung und bedarf keinem Wertersatz . Du solltest natürlich darauf achten das Smartphone dabei nicht zu beschädigen oder zu zerkatzen. Auch würde ich dir raten die Schutzaufkleber auf dem Gerät zu lassen, wenn du dir unsicher bist ob du das Gerät behalten möchtest.
Der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und der Garantie ist, dass die Gewährleistung eine gesetzliche Mängelhaftung ist und die Garantie eine freiwillge Leistung vom Hersteller. Die genauen Unterschiede sind folgende:
Gewährleistung | Garantie | |
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gesetzlich geregelt? | Ja | Nein |
Was ist abgedeckt? | Mängel die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte | Individuell je nach Garantie, dass was der Garantiegeber definiert hat |
Neukauf | 24 Monate | meistens 12-36 Monate |
Gebrauchtkauf | 12 Monate | Restgarantie seit Neukauf (bei manchen Garantien ausgeschlossen) |
Hinweis |
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Wer ist Ansprechpartner? | Händler | Hersteller oder Händler |
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