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Einen neuen Handytarif zu bestellen ist einfacher als Du vielleicht denkst

Jonas Becker
Jonas Becker

Gründer von handyhaus.de und Experte für Mobilfunkverträge

Aktualisiert am 27. November 2023
27. November 2023

Das Wesentliche in Kürze

  • Um einen Handyvertrag in Deutschland abzuschließen, benötigst Du einen Ausweis, Bankdaten und einen Wohnsitz in Deutschland
  • Ablauf: Tarif aussuchen, Tarife bestellen,  Neue SIM Karte per Post, Vertragsbeginn, SIM Karte in Handy einsetzen. Bei Prepaid Tarifen und eSIM Tarifen gibt es Besonderheiten zu beachten
  • Bei jeder Bestellung von einem Handyvertrag im Internet hast du als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht

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Was wird benötigt?

Um einen Handyvertrag in Deutschland abzuschließen, benötigst du folgende Dinge:

  • Einen Ausweis
  • Bankdaten
  • Einen Wohnsitz in Deutschland

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Wie ist der Ablauf?

Wenn Du einen Tarif im Internet bestellen möchtest ist der Ablauf hier dargestellt. Bei Prepaid Karten und eSIM gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.

Allgemeiner Ablauf

  • Tarif aussuchen - Such Dir einen Tarif aus der zu Dir passt. Falls Du dabei Hilfe benötigst, schreib uns eine Nachricht
  • Tarif bestellen - Klick auf den Button „zum Angebot“ Du wirst auf die Seite des Anbieters weitergeleitet, dort kannst Du Deine Bestellung durchführen. Gibt dort Deine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Email ein. Entscheide, ob Du Deine alte Rufnummer mitnehmen oder eine neue Rufnummer haben möchtest. Gib nun Deine Bankdaten ein (bei einer Prepaid Karte brauchst Du das nicht). Bestätige die AGB und Datenschutzerklärung. Deine Bestellung wird nun bearbeitet und Du erhältst alle nötigen Dokumente und Informationen per Email
  • Neue SIM Karte per Post - Du erhältst Deine neue SIM Karte per Post. In dem Schreiben solltest Du auch informiert werden, wann Dein Vertrag beginnt. Falls Du Deine Rufnummer mitnehmen wolltest, wird Du auch über die Mitnahme informiert, dass kann auch in Deinem separaten Schreiben erfolgen
  • Vertragsbeginn - Am Tag des Vertragsbeginns musst Du die neue SIM Karte in Dein Handy einlegen. An diesem Tag wird die SIM Karte aktiviert
  • PIN eingeben - Deine SIM Karte ist mit einer PIN gesichert. Die nötige PIN findest Du entweder im Anschreiben mit der SIM Karte oder im Online-Kundenmenü von Deinem Anbieter. Solltest Du dort Probleme haben, dann wende Dich bitte an uns oder direkt an Deinen Anbieter

Besonderheiten Prepaid Karte

  • Identitätsprüfung - Da Du beim Abschluss einer Prepaid Karte keine Bankverbindung eingeben musst, muss Deine Identität anders überprüft werden. Die Identitätsprüfung erfolgt meistens im Anschluss an die Bestellung oder nach Erhalt der SIM Karte. Du kannst die Identitätsprüfung am Handy per Video durchführen oder beim Postident-Verfahren auch persönlich in einer Filiale der Post

Besonderheiten eSIM

  • Du erhältst keine SIM Karte per Post, sondern die eSIM Karte wird Dir direkt durch das Internet auf Dein Handy installiert.

 

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Widerrufsrecht

Bei jeder Bestellung von einem Handyvertrag im Internet hast du als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Dein Vertragspartner muss dir also eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt haben. In der Widerrufsbelehrung steht, an wen du deinen Widerruf senden musst. Meistens ist ein Widerruf aber ganz einfach per Email oder Kontaktformular möglich.

Wie ist der Ablauf?

Du musst gegenüber dem Vertragspartner den Widerruf des Vertrags erklären. Einen Grund musst du nicht nennen. Der Widerruf muss meisten schriftlich erfolgen. Du kannst dies ganz klassisch per Brief tun, oder in den meisten Fällen ganz einfach per EMail oder Kontaktformular. Acht aber darauf, dass der Händler dir den Widerruf auch bestätigt.

Was muss ich beachten?

Der Vertragspartner darf keine Bearbeitungsgebühr verlangen, aber einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (§ 357 Abs. 7 BGB). Wenn du z.B. ein Smartphone erhalten hast und bereits benutzt hast und es dann zurückschickst, dann darf der Händler einen Wertersatz fordern. Das gilt aber nicht, wenn du das Smartphone nur ausgepackt und die Funktion getestet hast, das ist eine Funktionsprüfung und bedarf keinem Wertersatz. Du solltest natürlich darauf achten das Smartphone dabei nicht zu beschädigen oder zu zerkratzen. Auch würde ich dir raten die Schutzaufkleber auf dem Gerät zu lassen, wenn du dir unsicher bist, ob du das Gerät behalten möchtest.

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Gewährleistung und Garantie

Der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und der Garantie ist, dass die Gewährleistung eine gesetzliche Mängelhaftung ist und die Garantie eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Die genauen Unterschiede sind folgende:

Gewährleistung

  • Gesetzliche Mängelhaftung bedeutet, dass Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung oder Ware (§§ 437, 438 BGB)
  • Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die das Produkt bereits zum Zeit­punkt des Kaufs hatte
  • gilt bei Neuware 24 Monate und bei gebrauchter Ware 12 Monate
  • Wichtig: Falls der Händler sich weigern sollte den Schaden zu beheben, da er der Meinung ist, der Schade ist, erst nach dem Kauf entstanden. In den ersten 12 Monate ist der Händler in der Nachweispflicht, dass der Schaden nach dem Kauf entstanden ist. Danach ist der Kunde in der Nachweispflicht das der Schade schon zum Kauf vorhanden war.
  • der Händler hat das Recht die Ware zu „reparieren“. Sollte die Reparatur aber 2-mal fehlschlagen kannst du dein Geld zurückverlangen

Garantie

  • Ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine freiwillige Leistung vom Hersteller (Herstellergarantie)
  • Bei einer Garantie kann der Hersteller selbst entscheiden, welche Bauteile abgedeckt sind und wie lange die Garantie gilt
  • bei Smartphones ist das normalerweise 24 Monate

Unterschied Gewährleistung und Garantie

 GewährleistungGarantie
gesetzlich geregelt?JaNein
Was ist abgedeckt?Mängel die das Produkt bereits zum Zeit­punkt des Kaufs hatteIndividuell je nach Garantie, dass was der Garantiegeber definiert hat
Neukauf24 Monatemeistens 12-36 Monate
Gebrauchtkauf12 MonateRestgarantie seit Neukauf (bei manchen Garantien ausgeschlossen)
Hinweis
  • nach 12 Monaten ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war
  • der Händler hat 2-mal das Recht den Mangel zu beheben
  • freiwillige Leistung
  • Garantiegeber kann selbst entscheiden, welche Bauteile abgedeckt sind und wie lange die Garantie gilt
Wer ist Ansprechpartner?HändlerHersteller oder Händler

5
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Wenn Sie Ihre Rufnummer von Ihrem alten Vertrag zu Ihrem neuen Vertrag mitnehmen möchten, dann müssen Sie ein paar Dinge beachten.

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